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§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der Auftraggeber beauftragt Agency 4you, ihm für einen
bestimmten Zeitraum Personal als freie Mitarbeiter(innen) zur Verfügung zu stellen.
2. Agency 4you verpflichtet sich, dem Auftraggeber für den von
ihm gewünschten Zeitraum Personal zur Verfügung zu stellen. Agency 4you wird
Anforderungen des Auftraggebers z.B. an Kleidung, Tätigkeitszeiten,
Tätigkeitsort etc. an das jeweilige Personal weiterleiten und verpflichtet sich,
mit der jeweiligen Person durch vertragliche Absprachen sicherzustellen, daß die
Mitarbeiterin über alle wesentlichen Umstände informiert wird.
3. Agency 4you verpflichtet sich, ausschließlich zur Erfüllung
der in Absatz 1 beschriebenen Vermittlung. Eine Veränderung der
Tätigkeitsmerkmale im laufenden Auftrag ist von dieser Vereinbarung nicht
gedeckt und bedarf gegebenenfalls einer gesonderten Vereinbarung mit der
jeweiligen Mitarbeiterin. Die Vergütungspflicht nach §2 wird von einer solchen
abweichenden Vereinbarung nicht berührt.
4. Sollte der Auftraggeber über diesen Vertrag hinaus eine
oder mehrere Personen benötigen, sind hierüber eigene Verträge abzuschließen.
Die jeweilige Person ist nicht als Mitglied einer Gruppe zu betrachten, sondern
wird individuell anhand des in Absatz 1 formulierten Anforderungsprofils ihre
Tätigkeit verrichten.
§ 2 Laufzeit und Kündigung
1. Der Auftrag ist befristet. Die Arbeitszeiten werden in
Angebot und Auftragsbestätigung festgelegt. Eine Kündigung vom
Auftraggeber im laufenden Auftragsverhältnis ist
ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Die tägliche Arbeitszeit (in Stunden) wird vorher
vertraglich festgelegt. Bei einer Arbeitszeit bis zu 5 Stunden am Tag, haben
unsere Mitarbeiter/innen einen Pausenanspruch von 15 Minuten.Für alle längeren
Arbeitszeiten besteht ein Pausenanspruch von 30 Minuten. Die Pausen werden
nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und unseren
Mitarbeiterinnen genommen.
3. Für den Fall, daß an einem einzelnen Tag über die
vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus der Einsatz einer Person gewünscht
ist, ist vom Auftraggeber unter Berücksichtigung des Absatzes 1 eine zusätzliche
Vereinbarung mit Agency 4you zu schließen.
4. Unberührt hiervon bleibt die Möglichkeit des
Auftraggebers, mit der vermittelten Person eine eigene Vereinbarung zu treffen.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, die nach § 3 vereinbarte
Vergütung gegenüber der einzelnen Person nicht zu unterschreiten. Die Abrechnung
erfolgt gemäß den Regelungen des § 3 über Agency 4you.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über jede
individuelle Vereinbarung mit einer bereits vermittelten Person Auskunft zu
erteilen. Wird die nach § 3 vereinbarte Vergütung im Wege einer individuellen
Vereinbarung mit der Person unterschritten, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
drei Tagessätzen von dem Auftraggeber an Agency 4you zu zahlen, wobei ein Tagessatz
einem Arbeitstag der Mitarbeiterin entspricht.
§ 3 Vergütung
1. Agency 4you wird nach Vertragserfüllung dem Auftraggeber
eine ordnungsgemäße Abrechnung zustellen. Mit Zustellung ist der in der Rechnung
ausgewiesene Zahlungsbetrag fällig, jedoch spätestens 14 Tage nach Eingang der
Rechnung.
2. Ein Rücktrittsrecht von der Vereinbarung ist für beide
Seiten ausgeschlossen. Im Einzelnen gelten die folgenden
Stornobedingungen: Bei Stornierung von vermitteltem Personal nach Abschluß
der Vereinbarung ist Agency 4you berechtigt, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
30%, bis 14 Tage vorher 50%, bis 7 Tage vorher 80% und ab 3 Tage vorher 100% des
stornierten Auftragsvolumens in Rechnung stellen.
3. Die Vergütung der gebuchten Person erfolgt
ausschließlich durch Agency 4you. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Vorschüsse
oder Zahlungen anderer Art an die Personen zu leisten. Dies gilt auch für die
Vereinbarungen nach § 2 Abs. 4 dieses Vertrages.
§ 4 Haftung
Eine Haftung von Agency 4you für Schäden, die in Zusammenhang mit
der Tätigkeitserbringung der Personen entstehen, ist durch die
Betriebshaftpflichtversicherung der Firma Agency 4you gedeckt. Dies gilt für
sämtliche Schäden, die die Personen an Gegenständen verursachen, an denen und
mit denen sie ihre Tätigkeit verrichten. Bei der Beauftragung zur Erledigung
von Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung, Verwaltung oder Transport
von Geld, Wertsachen, Wertpapieren, sowie die Erledigung von Arbeiten beim
Zahlungsverkehr, ist eine Haftung von Agency 4you ausgeschlossen.
§ 5 Verschiedenes
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung bzw.
Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Abreden zu diesem
Vertrag bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses
Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie
möglich kommt. Im Krankheitsfall einer gebuchten Hostess garantiert Agency 4you
umgehend adäquaten Ersatz (Hostess, Sprachkenntnisse Deutsch/Englisch), wodurch
dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten entstehen.
§ 6 Gerichtsstandvereinbarung
Gerichtsstand ist Düsseldorf.
§ 7 Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur
Vertragsdurchführung notwendigen Daten nicht ohne eine Einwilligung der Person
zu speichern, zu verarbeiten und/oder zu übermitteln. |